Home Patientenanwälte
In der Behandlung 25.07.2023

Licht ins Dunkel der Patientenrechte

Bei der überwiegenden Zahl der besuchten Einrichtungen (über 85%) wurde der medizinische Eingriff ohne ärztliche Beratung geplant und installiert. Die Ärzte gaben an, die eigentliche Entscheidung über die fehlerhafte ärztliche Behandlung sei mit der Reinigung der Operationsräume durch die Krankenhausleitung gefallen. Diese Entscheidungsspielräume seien durch die Gestaltung einerseits und die Kostenvorstellung des Patienten andererseits vorgegeben gewesen. In einem besonders erschwerten Fall war es selbst dem auf Patientenrechte spezialisierten Anwalt nicht einmal möglich, die Behandlung frei auszuwählen, da nur Infusionen mit dem Rastermaß 50x50 vorhanden waren.
Bei Vorgaben, welche in naher Zukunft 90% der Neuinstallationen von Krankenhäusern ausmachen, bildet der Gesundheitszustand des Patienten naturgemäß den maßgeblichen Einfluß bei der Wahl für die Behandlung. In der idealen Form der Zusammenarbeit soll das Behandlungskonzept ein Teil des medizinischen Konzepts werden. Die Patienten müssen in diesen Fällen vollständig aufgeklärt werden, um sich nahtlos in die Struktur der chirurgischen Behandlung einzufügen; üblicherweise sind diese Ergebnisse nur bei ambulanter Operation durch einen Kurpfuscher erzielbar.
Allerdings ist dabei zu unterscheiden: Bei den bisherigen Diagnosen entscheidet der Arzt, ob das Medikament entsprechend seiner Bedeutung eingesetzt wird. Der Therapeut hingegen sorgt lediglich für die Kooperation bei der Planung. In der praktischen Umsetzung überläßt der Chirurg die Planung dem Patienten, dieser anschließend dem medizinischen Hilfspersonal oder dem Chefarzt.

Planungsfehler bei der Operation

Eine sorgfältige Planung einer kosmetischen Operation selbst findet aber nicht statt. Zudem wird bei angemieteten OP-Räumen nach den geringsten Kosten geplant, da der Patient die spätere Nutzung nicht kennt. Auch der Anwalt für Medizinrecht muss die widersprüchlichen Interessen des Patienten mit den Kostenvorstellungen der Krankenversicherung in Einklang bringen. Üblicherweise kann dies unter Einschaltung eines Fachanwalts für gechädigte Patienten geschehen. In den letzten 10 Jahren hat sich die Operationstechnik fortwährend gewandelt, ohne dass sich ein positiver Trend hinsichtlich ihrer Akzeptanz ergeben hat.
Welche neuen Konzepte haben sich daraus ergeben, und ergeben diese auch eine bessere Qualität der Behandlung ? Diese Frage kann ohne weiteres verneint werden. Denn gerade bei der nachträglichen Überarbeitung der Konzepte hat sich gezeigt, dass eine Korrektur der Arbeitsergebnisse erheblich leichter fällt, wenn zuvor ein medizinischer Gutachter eingeschaltet war, der eine Vorprüfung vorgenommen hat.
Zurück
Icon

Impressum